Grossniklaus Bruno (GB) stellt seine Arbeitsleistung nach bestem Wissen und Gewissen für die Dauer der Dienstleistung dem Dienstleistungsempfänger (DLE) zur Verfügung.
Die Arbeitsbereiche werden in einer Offerte beschrieben.
Alle Arbeitsergebnisse, die in der verrechneten Arbeitszeit während der Dienstleistung hergestellt wurden, gehen in den Besitz des DLE über.
Für Komponenten, die GB ausserhalb der verrechneten Arbeitszeit erstellt hat und in ein Arbeitsergebnis integriert, verbleibt das Urheberrecht bei GB. Der DLE erhält eine kostenfreie, unbefristete und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung dieser Komponenten im Rahmen der Nutzung dieses Arbeitsergebnis.
Details können in einem eigenen Vertrag (Lizenzen) geregelt werden.
GB verpflichtet sich die Daten, in die er während der Dauer der Dienstleistung Einsicht hat, geheim zu halten, d.h. keinen Dritten bekannt zu geben. Diese Regelung gilt auf unbestimmte Dauer, auch über die Dienstleistungszeit hinaus.
Details können in einem eigenen Vertrag (NDA) geregelt werden.
Eine allfällige Haftung von GB ist auf einen Zehntel des Auftragsvolumens limitiert. Bei mehrjährigen Aufträgen wird zur Bestimmung des Zehntels das Auftragsvolumen der letzten 365 Tage verwendet.
Der Arbeitsort wird separat festgelegt. Nach Absprache können Arbeiten auch via Remote-Zugriff erledigt werden.
GB hat im Rahmen der Leistungserbringung Weisungsrecht, wird nicht in die Arbeitshierarchie des DLE eingebunden und ist nicht an die Arbeitszeitnormen des DLE gebunden.
GB erbringt die Dienstleistungen in fachlicher Unabhängigkeit und freiberuflich.
GB rechnet selber mit seiner Ausgleichskasse die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge ab. GB ist für seine Versicherung gegen Krankheit und Unfall (UVG/NBU) verantwortlich.